
€1200,- Steuern sparen bei neuem Parkett
Wir schreiben unsere Rechnung so, dass Sie davon steuerlich profitieren und unsere Handwerkslohnkosten voll absetzen können.
Als Eigentümer einer Wohnung, oder eines Einfamilienhauses können Sie jährlich bis zu €6000,- bei der Einkommenssteuer geltend machen. Es werden aber nicht die Gesamtkosten der Parkettsanierung oder der Verlegung veranschlagt, sondern nur die Arbeitskosten.
Parkettsanierungs-Kosten steuerlich absetzen
Das heißt, Sie können den Teil der Handwerkerrechnung absetzen, den die Arbeitslohnkosten ausmachen. Eine Handwerkerrechnung muss bestimmten Richtlinien des Finanzamtes entsprechen. So müssen z.B. die Kosten der Parkettsanierung in Arbeits- und Materialkosten getrennt ausgewiesen werden. Eine Übersicht lässt sich im Einkommenssteuergesetz finden. Weitere Informationen finden Sie in diesem Flyer.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre EMail.